Neue Form der Abzocke
|Welt Die Abzocke hat Methode: Autofahrern in Deutschland flattern nach Auslandsfahrten immer häufiger überzogene Geldforderungen von privaten Inkassobüros und Anwälten für teilweise auch fiktive Verkehrsdelikte oder nach Unfällen ins Haus. Und das kann ziemlich ins Geld gehen.
Aus einem Parkverstoß für 20 Euro wird dann mal eben eine Forderung von 300 Euro. Automobilclubs warnen inzwischen ebenfalls vor zunehmenden Versuchen, Besucher aus dem Ausland nachträglich abzuzocken. Nach ihren Angaben haben sich solche Vorfälle inzwischen zu einem „Massenphänomen“ ausgewachsen.
Die Masche läuft immer ähnlich ab: Man ist von einer Auslandsreise mit dem Auto wohlbehalten zurück, die Tour ist insgesamt problemlos verlaufen. Eines Tages, oft Wochen oder Monate später, kommt dann mit der Post ein Schreiben aus dem Reiseland mit dem Briefkopf einer Inkassofirma oder eines Anwaltsbüros. In dem Brief werden Kosten für ein Verkehrsdelikt, einen Unfall oder nicht bezahlte Maut in Rechnung gestellt – plus Forderungsgebühren.
Meist kommen solche Abzocke-Versuche aus Kroatien, Italien, Ungarn oder Großbritannien. Inzwischen sind jedes Jahr zehntausende, wenn nicht sogar hunderttausende deutsche Autofahrer von solchen Machenschaften betroffen – Tendenz steigend. Die Ursache für die zunehmende Inkasso-Abzocke, wie Kritiker das Vorgehen bezeichnen, sehen Experten in dem Problem, dass ausländische Kommunen rechtskräftig ausgestellte Bußgeldbescheide in Deutschland nach derzeitigem EU-Recht nur eintreiben können, wenn es um mehr als 70 Euro geht. Bei kleineren Delikten wie Park- und Mautverstößen oder Fahren in verkehrsbeschränkten Innenstädten haben die kommunalen Behörden kaum eine Handhabe. Deshalb versuchen sie, auf dem zivilrechtlichen Inkassoweg an ihr Geld zu kommen.
Dabei erweisen sich die angesetzten Inkassogebühren jedoch vielfach als massiv überhöht, es fehlen ausreichende Rechtsbehelfserklärung und die Grundlagen der Forderungen sind oft schon Jahre alt, wie Automobilclubs und Juristen bemängeln. Sie raten deshalb, die überzogenen Gebührenforderungen auf keinen Fall zu begleichen. Bezahlen sollte man demnach allerdings die Grundforderung, also das „Knöllchen“ selbst, wenn es denn berechtigt ist.(mid/akz-o)