Auch Niedersachsen bekommen Cannabis auf Rezept

Seit dem 10. März 2017 ist es Ärzten in Deutschland erlaubt (Ausnahme Zahn- und Tierärzte), Cannabis auf Rezept zu verschreiben. Das „Cannabisgesetz“ soll Schwerkranken, chronisch kranken Patienten und Personen, bei denen keine Therapie mehr anschlägt helfen, ihr Leid besser ertragen zu können. Während in den USA immer mehr Staaten den Cannabis-Konsum legalisieren, nutzen in Deutschland etliche Menschen die Variante über den Arzt und lassen sich Präparate verschreiben. Nach einem Jahr haben die Krankenkassen jetzt eine erste Bilanz gezogen.
Bundesweit wurden bei der BARMER seit März 2017 insgesamt 3.933 Anträge auf Kostenübernahme gestellt. In Niedersachsen hat die Krankenkasse 164 Anträge auf Kostenübernahme von Cannabis-haltigen Medikamenten erhalten. In 135 Fällen wurden die Anträge bewilligt. Am Beispiel der BARMER zeigt sich, dass die Anzahl an Verschreibungen eher verhalten ist. Ob Cannabis als Therapie in Frage kommt, muss der Arzt entscheiden. Der Grund für die hohe Wirksamkeit ist, dass der Wirkstoff Cannabidiol (also CBD) das Nervensystem unterstützt. Bei gesundheitlichen Herausforderungen senden Rezeptoren Botenstoffe aus, um diese gesundheitlichen Herausforderungen zu korrigieren. CBD beeinflusst die Rezeptoren positiv und sorgt dafür, dass die Rezeptoren in der Lage sind, stärke Botenstoffe zu versenden, was sich wiederum gut auf die Gesundheit auswirkt.Bei einer ersten Verordnung muss die Krankenkasse im Vorfeld die Kostenübernahme genehmigen. Auch darf bei Cannabis nicht von einem Allheilmittel ausgegangen werden. Nicht immer ist Cannabis die beste Therapieoption. Sollten sich Cannabis-Medikamente nicht als das Richtige erweisen, so sind Alternativen gefragt. (sto.)