Wenn’s im Auto plötzlich krabbelt

Bienen und Spinnen können zu Unfallverursachern werden

Von der entspannten Autofahrt zum Schockmoment ist es manchmal nur ein kurzer Augenblick. Wenn sich störende Insekten ins Auto verirren, ist das oberste Gebot: Ruhe bewahren. Foto: pixabay

Verirren sich Biene, Wespe, Spinne und Co. ins Innere des Autos gilt: Ruhe bewahren. „Das klingt leichter gesagt als getan“, sagt Cornelius Blanke, Pressesprecher des ADAC Hessen-Thüringen. „Aber das Tier während der Fahrt hektisch aus dem Auto vertreiben zu wollen, ist keine gute Idee, weil es zu schweren Unfällen führen kann.“ Ein Unfall hat dabei meist schlimmere Folgen als ein Insektenstich. „Ich rate dazu: kontrolliert das Tempo verringern, am rechten Fahrbahnrand anhalten, Warnblinkanlage an und dann beide Fenster öffnen. Meisten fliegt das Insekt dann selbst aus dem Auto raus“, sagt Blanke. Ist das nicht der Fall und der Fahrer will den Wagen verlassen, sollte er auf den nachfolgenden Verkehr achten.
Allergiemittel an Bord haben

Für Allergiker hat Vorsorge Priorität. Ein für sie gefährliches Insekt sollte gar nicht erst ins Auto kommen. Sie sollten also die Fenster geschlossen halten und mit Hilfe der Klimaanlage Erfrischung ins Auto bringen. Das gilt vor allem dann, wenn Aller­giker auf Autobahnen unterwegs sind und nicht sofort anhalten können. Schaden kann es auch nicht, vor Fahrtantritt zu kontrollieren, ob sich ein Insekt ins Auto eingeschmuggelt hat. Trotz aller Vorsicht, kann dennoch einmal der Fall eintreten, dass ein Insekt ins Auto gelangt. Allergiker sollten deshalb immer ihren Allergiepass und auch ein Notfallset an Bord haben.
Ist es bereits zu spät, das Insekt hat bereits zugestochen und eine aller­gische Reaktion macht sich über Atemnot, Hitzewallung und Schwächegefühl bemerkbar, dann kann nur noch ein Notarzt helfen.

Versicherung zahlt

Passiert wegen eines Insekts im Wagen ein Unfall, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden der anderen Unfallbeteiligten auf. Beim Schaden am eigenen Auto kann man sich an die Kasko-Versicherung – soweit vorhanden – wenden. Diese prüft, ob grob fahrlässig gehandelt wurde und kürzt im gegebenen Fall die Leistungen. Um das zu vermeiden, empfiehlt Blanke die Sondervereinbarung „Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit“.