Alle Pfoten voll zu tun

Die Diensthundstaffel der Polizeidirektion Göttingen stellt sich vor

Unsere Bilder zeigen Schutzhunde mit ihren Hundeführern während einer Trainingseinheit in den Kategorien Gehorsam, Schutzdienst und Spezialsuche. Fotos: Viktoria Kuke

Eine wichtige Aufgabe bei der Ermittlungs- und Aufklärungsarbeit der Polizei übernehmen Diensthunde in der Polizeidirektion Göttingen. Zur dortigen Diensthundführerstaffel gehören die Diensthundführergruppen Göttingen, Hameln, Hildesheim und ­Nienburg. Insgesamt 34 Hunde verrichten hier ihren Dienst, allein elf davon in Göttingen. In ganz Niedersachsen gibt es zirka 215 Tiere. Leiter der Gruppe ist seit 2007 der Polizeihauptkommissar Gerrit Hintze, der seit 1982 als Diensthundeführer in Göttingen tätig ist. Eigenschaften eines Hundes sollten Mut und Selbstvertrauen sowie ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Beute-, Wehr- und Spieltrieb sein. Letzterer sei Grundvoraussetzung für Ausbildung und Training im Bereich der Spezialisierung, erklärt Hintze.

Drei Rassen sind besonders geeignet: Deutscher Schäferhund, Belgischer Schäferhund (Malinois) und Holländischer Hütehund (Hollandse Herder Hound). Zwischen den Hunden und ihren Hundeführern besteht eine enge Bindung. Eigentümerin der Tiere ist jedoch das Land Niedersachsen. Durchschnittlich beträgt die Dienstzeit eines Hundes etwa acht bis neun Jahre. Einem Hundeführer sind in seiner dienstlichen Laufbahn also mehrere Tiere zugeteilt. In der Regel verbleibt ein Hund, wenn er altersbedingt aus dem Dienst ausscheidet, bei seinem bisherigen Hundeführer.

Die Grundausbildung zum Schutzhund dauert im Durchschnitt sechs Monate. Im Anschluss erfolgt die Zulassungsprüfung, danach die Spezialisierung. Der Ankauf eines zukünftigen Polizeihundes wird zentral in Ahrbergen durchgeführt. Für den Eignungstest sollte das Tier ein Jahr alt sein. Die Art der vorherigen Erziehung ist nebensächlich, der Besuch einer Hundeschule keine Voraussetzung. Zweimal im Jahr werden Tiere in Ahrbergen auf Eignung zum Spezialhund getestet. Zehn Übungen müssen bestanden werden.

Im Wesentlichen gibt es vier Spezialisierungen: Brandmittel-, Leichen-, Rauschgift- und Sprengstoffspürhund. Eine Besonderheit im Aufgabenbereich Rauschgift stellt der Banknotenspürhund dar, der Geldscheine aufspüren kann. Im Bereich Sprengstoff gibt es bei ausgewählten Tieren eine Zusatzausbildung für besondere Lagen, damit sie in einer gefährlichen Situation selbstständig, aber dennoch vom Hundeführer gesteuert arbeiten können.

Die Nase eines Hundes ist in bestimmten Bereichen sogar treffsicherer als elektronische Messgeräte , berichtet Hintze. Im Gebiet der Polizeidirektion Göttingen erfolgt ein täglicher Einsatz der Diensthunde in den verschiedenen Aufgabenbereichen, wobei der Hundeführer immer durch eine zweite Person gesichert wird.

Eine Spezialeinheit für ganz Niedersachsen gibt es bei der Polizeidirektion Lüneburg: die sogenannten Personenspürhunde. Im Gegensatz zu normalen Diensthunden können diese Tiere Individualgerüche wahrnehmen – beispielsweise von Kleidungsstücken – , um gesuchte Personen daran zu erkennen, zu verfolgen und bestenfalls wiederzufinden. Für den Rauschgiftspürhund zur „Suche an Personen“ ist eine Schutzhundausbildung nicht nötig, ja, sogar hinderlich und ausgeschlossen. Denn: „Ein Schutzhund ist bewegungssensibel. Das macht ihn für diese Aufgabe ungeeignet“, so Polizeihauptkommissar Gerrit Hintze.