Stichtag: 31. März 2016 Freiwillige Beiträge fristgerecht zahlen!

Wer noch freiwillige Rentenbeiträge für das Jahr 2015 zahlen möchte, sollte den 31. März 2016 nicht verstreichen lassen. Es ist die letzte Möglichkeit, rückwirkend Beiträge für das Vorjahr zu entrichten.

Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland sind automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Aber auch Personen, die nicht pflichtversichert sind, können unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung vorsorgen. Freiwillig gezahlte Beiträge bieten die Möglichkeit, Rentenansprüche zu erwerben, aufrechtzuerhalten oder zu erhöhen.

Wer für das Jahr 2015 nachzahlen möchte, kann seinen monatlichen Beitrag zwischen dem Mindestbeitrag von 84,15 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.131,35 Euro frei wählen. Wichtig ist, auf der Überweisung die Versicherungsnummer und den Zeitraum anzugeben, für den die Beiträge gezahlt werden.

Insbesondere Versicherte, die durch die Zahlung freiwilliger Beiträge ihre Anwartschaft auf eine Rente wegen Erwerbsminderung aufrechterhalten möchten, sollten den 31. März keinesfalls versäumen. Schon eine Beitragslücke von nur einem Monat genügt, um die Anwartschaft zu verlieren.

Ausführliche Informationen über die Möglichkeiten und Vorteile einer freiwilligen Versicherung bietet die Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“, die Sie unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de kostenlos herunterladen können. Auch unsere Fachexperten stehen Ihnen am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000 480 12 für weitere Fragen zur Verfügung.

Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main betreut insgesamt rund zwei Millionen Versicherte und zahlt über 740.600 Renten aus. Sie ist der Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Altersvorsorge und Rehabilitation.